Allgemeine
Geschäftsbedingungen



Studio Biro
Marijana Babic
Dreieichstraße 45
60594 Frankfurt am Main

(im Folgenden Anbieter genannt)




1. Geltungsbereich

1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend »AGB« genannt) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr des Anbieters und dessen Auftraggebern im Bereich Konzeption, Grafikdesign und Programmierung.

1.2. Die vorliegenden AGB gelten – soweit nicht etwas anderes bestimmt ist – nur, wenn der Auftraggeber Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

1.3. Die vorliegenden AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter seiner Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers Leistungen erbringt.

1.4. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt solcher Vereinbarungen ist eine schriftliche Bestätigung des Anbieters oder ein schriftlicher Vertrag maßgebend.



2. Vertragsschluss

2.1. Die Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge kann der Anbieter innerhalb von 2 (zwei) Wochen nach Zugang annehmen.

2.2. Maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber ist allein der schriftlich geschlossene Vertrag, einschließlich dieser AGB. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen vom Anbieter vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.

2.3. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2.4. Der Anbieter behält sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen vom Anbieter abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Auftraggeber darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung vom Anbieter weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Der Auftraggeber hat auf Verlangen vom Anbieter diese Gegenstände vollständig an den Anbieter zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.



3. Honorare, Neben- und Sonderleistungen

3.1. Die vom Anbieter in einer Auftragsbestätigung genannten Preise gelten ausschließlich für den in der Auftragsbestätigung aufgeführten Leistungs- und Liefersumfang. Die Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Etwaige Mehr- oder Sonderleistungen sowie nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich der dadurch verursachten Mehrkosten werden dem Auftraggeber gesondert berechnet.

3.2. Soweit den vereinbarten Preisen Listenpreise vom Anbieter zugrunde liegen und die Leistung erst mehr als 4 (vier) Monate nach Vertragsschluss erbracht werden soll, gelten die bei Erbringung der Leistung gültigen Listenpreise vom Anbieter (jeweils abzüglich eines vereinbarten prozentualen oder festen Rabatts).

3.3. Sofern die für einen Auftrag erforderlichen Materialien (Filme oder Fotomaterial, Spezialpapiere, Ausbelichtungen, Ausdruck auf größeres Papier, Bindungen, Kopien etc.) nicht Bestandteil des Angebots des Anbieters sind, hat der Auftraggeber die vom Anbieter nachgewiesenen Kosten gesondert zu erstatten.

3.4. Sofern Fremdleistungen Dritter (z.B. Modellbau, CAD Animationen, Fotografie, Film etc.) nicht Bestandteil des Angebotes vom Anbieter sind, hat der Auftraggeber die vom Anbieter nachgewiesenen Kosten gesondert zu erstatten. Voraussetzung hierfür ist, dass der Auftraggeber der Beauftragung Dritter zuvor schriftlich zugestimmt hat. Für das Handling (Anfragen, Briefings, fachliche Absprachen, Koordination, künstlerische Abnahme, Kontrolle) externer Dienstleistungen berechnet der Anbieter eine gesonderte Vergütung; sie beträgt 20% (zwanzig) des externen Auftragsvolumens.

3.5. Der Auftraggeber erstattet dem Anbieter auf Nachweis die Kosten für Reisen, welche der Anbieter nach vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber im Zusammenhang mit dem Auftrag unternimmt. Die Aufwendungen sind im Einzelfall nach den steuerlichen Vorschriften zu belegen, sofern nicht nach den steuerlichen Vorschriften zulässige Pauschalbeträge abgerechnet werden. Für Fahrten mit dem PKW berechnet der Anbieter 0,45 Euro (netto) pro km.

3.6. Der Auftraggeber überlässt dem Anbieter von jeder realisierten Arbeit, an deren Konzept, Entwurf oder Ausarbeitung der Anbieter maßgeblich beteiligt ist, unentgeltlich 10 (zehn) Belegexemplare. Der Anbieter ist berechtigt, die Belegexemplare zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.



4. Zahlungsbedingungen

4.1. Die Abrechnung erfolgt monatlich auf Basis der tatsächlich erbrachten Leistungen.

4.2. Sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug zu bezahlen. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Zahlungseingang beim Anbieter. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Leistet der Auftraggeber bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 8 (acht) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.

4.3. Der Anbieter ist berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von 50% (fünfzig) der Vergütung zu verlangen. Die Anzahlung ist innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen ab Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zu bezahlen.

4.4. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte sowie die Einrede des nicht erfüllten Vertrages stehen dem Anbieter im gesetzlichen Umfang zu. Dem Auftraggeber stehen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegen den Anbieter nur bei rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen zu.

4.5. Der Anbieter ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn der Anbieter nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen des Anbieters durch den Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird.

4.6. Der Auftraggeber ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung vom Anbieter nicht berechtigt, Forderungen gegen den Anbieter an Dritte abzutreten.



5. Lieferfrist, Lieferverzug, Lieferung

5.1. Vom Anbieter genannte Fristen, insbesondere Liefertermine, sind nur verbindlich, wenn sie vom Anbieter ausdrücklich, etwa in der Auftragsbestätigung, als solche bezeichnet wurden.

5.2. Sofern der Anbieter verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann, wird der Anbieter den Auftraggeber hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist der Anbieter berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Auftraggebers wird der Anbieter unverzüglich erstatten.

5.3. Der Eintritt des Lieferverzugs vom Anbieter bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Auftraggeber erforderlich.

5.4. Der Anbieter haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse verursacht worden sind, die der Anbieter nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse dem Anbieter die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist der Anbieter zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Auftraggeber infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber dem Anbieter vom Vertrag zurücktreten.

5.5. Gerät der Anbieter mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihm eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung vom Anbieter auf Schadensersatz nach Maßgabe von Ziffer 10 dieser AGB beschränkt.

5.6. Offene Dateien [.ind, .fh, .ai, .psd, usw.] werden ausschließlich zu Produktionszwecken nach Freigabe durch den Auftraggeber an das produzierende Unternehmen herausgegeben. Die Herausgabe von offenen, noch in Arbeit befindlichen Dateien an den Auftraggeber oder an Dritte ist ausgeschlossen.

5.7. Der Anbieter ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.

5.8. Als Muster oder Ansichtsexemplar überlassene Produkte vom Anbieter verbleiben im Eigentum vom Anbieter. Sie dürfen vom Auftraggeber nur nach gesonderter Genehmigung vom Anbieter für eigene Zwecke genutzt werden.



6. Gewährleistung

6.1. Der Auftraggeber hat vom Anbieter gelieferte Waren und Dienstleistungen unverzüglich auf Mängel zu untersuchen. Stellt der Auftraggeber einen Mangel fest, ist dieser dem Anbieter unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Im Rahmen der Mängelanzeige hat der Auftraggeber den gerügten Mangel genau zu beschreiben. Die Mängelanzeige gilt in allen Fällen als unverzüglich und rechtzeitig, wenn sie innerhalb von 5 (fünf) Werktagen nach der Entdeckung des Mangels beim Anbieter eingeht.

6.2. Der Anbieter wird nach Eingang einer Mängelrüge gemäß Ziffer 6.1 nach eigener Wahl entweder eine Nachbesserung vornehmen oder Ersatz liefern. Solange der Anbieter die vorstehend beschriebenen Maßnahmen zur Behebung der Mängel ergreift, ist der Auftraggeber nicht berechtigt, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen, sofern nicht ein Fehlschlagen der Nachbesserung vorliegt.

6.3. Bei Sach- und Rechtsmängeln und bei sonstigen Pflichtverletzungen durch den Anbieter gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 (zwölf) Monate.



7. Einräumung von Nutzungsrechten / Lizenzhonorar

7.1. Der Auftraggeber ist zu einer Nutzung der vom Anbieter entworfenen Werke (Bilder, Grafiken, Texte, Fotografien, Websites etc.) nur berechtigt, wenn und soweit der Anbieter dem Auftraggeber ein Nutzungsrecht an dem Werk eingeräumt hat.

7.2. Art, Umfang, Dauer und Kosten des Nutzungsrechts sind zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber jeweils individuell zu vereinbaren. Enthält das Angebot des Anbieters keine Angaben zum Nutzungsrecht, ist dieses im Angebot nicht enthalten.

7.3. Soweit der Anbieter dem Auftraggeber Nutzungsrechte einräumt, steht die Rechtseinräumung unter der Voraussetzung der vollständigen Bezahlung der Vergütung. Im Falle einer Kündigung oder eines Rücktritts erwirbt der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.



8. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

8.1. Der Anbieter behält sich das Eigentum an gelieferten Waren bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises vor. Ist der Auftraggeber Vollkaufmann, so behält sich der Anbieter das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung entstandener oder entstehender Forderungen vor; das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen vom Anbieter in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.

8.2. Eine Be- oder Weiterverarbeitung der vom Anbieter erstellten Konzepte, erstellten Layouts und gelieferten Waren ist ausgeschlossen.



9. Schutzrechte Dritter

9.1. Der Anbieter steht nach Maßgabe dieser Ziffer 9 dafür ein, dass die vertragsgegenständliche Leistung frei von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter ist. Jede Vertragspartei wird die andere Vertragspartei unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihr gegenüber Ansprüche wegen der Verletzung solcher Rechte geltend gemacht werden.

9.2. Sollte die vertragsgegenständliche Leistung ein gewerbliches Schutzrecht oder Urheberrecht eines Dritten verletzen, wird der Anbieter nach seiner Wahl und auf seine Kosten die vertragsgegenständliche Leistung derart abändern oder austauschen, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden, die vertragsgegenständliche Leistung aber weiterhin die vertraglich vereinbarten Funktionen erfüllt, oder dem Auftraggeber durch Abschluss eines Lizenzvertrages das Nutzungsrecht verschaffen. Gelingt dies dem Anbieter innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Vergütung angemessen zu mindern. Etwaige Schadensersatzansprüche des Auftraggebers unterliegen den Beschränkungen der nachfolgenden Ziffer 10 dieser AGB.

9.3. Bei Rechtsverletzungen durch vom Anbieter gelieferte Leistungen anderer Lieferanten wird der Anbieter nach seiner Wahl seine Ansprüche gegen den Lieferanten für Rechnung des Auftraggebers geltend machen oder an den Auftraggeber abtreten. Ansprüche gegen den Anbieter bestehen in diesen Fällen nach Maßgabe dieser Ziffer 9 nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Lieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist.

9.4. Hat der Auftraggeber den Anbieter zur Durchführung des Auftrages Vorlagen zur Verfügung gestellt, zu deren Nutzung der Auftraggeber nicht berechtigt ist, hat der Auftraggeber den Anbieter von allen Ersatzansprüchen Dritter freizustellen. Im Rahmen der Freistellung hat der Auftraggeber den Anbieter auch alle notwendigen und nachgewiesenen Aufwendungen zu erstatten, die den Anbieter aufgrund einer rechtlichen Auseinandersetzung im Zusammenhang mit einer Verletzung gewerblicher Schutzrechte, des Urheber- oder des Wettbewerbsrechts tätigt.



10. Haftung

10.1. Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet der Anbieter bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Die Schadensersatzpflicht des Anbieters für Schäden, die durch eigene Mängel, Verzug oder Nichterfüllung ihrer Verpflichtung entstehen, tritt jedoch erst dann ein, wenn der Auftraggeber den Anbieter die beanstandeten Mängel schriftlich mitgeteilt und den Anbieter die Mängel innerhalb von 4 (vier) Wochen nicht behoben hat.

10.2. Auf Schadensersatz haftet der Anbieter – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur

10.2.1. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

10.2.2. bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz,

10.2.3. für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung des Anbieters jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

10.3. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Anbieters.



11. Geheimhaltung

11.1. Der Anbieter verpflichtet sich, über alle Informationen mit vertraulichem Charakter, die der Anbieter im Zusammenhang mit der Auftragsbearbeitung bekannt werden, insbesondere über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Stillschweigen zu bewahren und diese nicht ohne die vorherige Einwilligung des Auftraggebers an Dritte weiterzugeben. Der Anbieter verpflichtet sich, die Verpflichtung zur Vertraulichkeit sämtlichen Angestellten und / oder Dritten (z.B. Lieferanten, Grafikern, Repro-Anstalten, Druckereien, Filmproduzenten, Tonstudios etc.), die Zugang zu den Informationen haben, aufzuerlegen.

11.2. Die Pflichten gemäß Ziffer 11.1 gelten nicht für Informationen,

11.2.1. die vom Anbieter bei Abschluss des Vertrags bereits bekannt waren,

11.2.2. die zum Zeitpunkt der Weitergabe durch den Anbieter bereits veröffentlicht waren, ohne dass dies von einer Verletzung der Vertraulichkeit durch den Anbieter herrührt,

11.2.3. die der Auftraggeber ausdrücklich schriftlich zur Weitergabe freigegeben hat,

11.2.4. die vom Anbieter rechtmäßig und ohne die Vertraulichkeit betreffende Einschränkung aus anderen Quellen erhalten hat, sofern die Weitergabe und Verwertung dieser Informationen weder vertragliche Vereinbarungen noch gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzen,

11.2.5. die der Anbieter selbst ohne Zugang zu den Informationen des Auftraggebers entwickelt hat,

11.2.6. die aufgrund gesetzlicher Auskunfts-, Unterrichtungs- und / oder Veröffentlichungspflichten oder behördlicher Anordnung offen gelegt werden müssen. Soweit zulässig, wird der Anbieter den Auftraggeber hiervon so früh wie möglich benachrichtigen.

11.3. Die Pflichten gemäß Ziffer 11.1 bleiben auch nach Beendigung dieses Vertrages für eine Dauer von 5 (fünf) Jahren in Kraft; weitergehende gesetzliche Ansprüche (z. B. aus §§ 17 f. UWG) bleiben unberührt.



12. Kündigung / Rücktritt

12.1. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann jede Partei den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Jede Partei kann den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen oder nach ihrer Wahl vom Vertrag zurücktreten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor,

12.1.1. bei Einstellung der geschäftlichen Tätigkeit einer Vertragspartei,

12.1.2. Zahlungseinstellung oder Zahlungsunfähigkeit seitens einer Vertragspartei,

12.1.3. Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Vertragspartei oder Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse oder das Stellen eines Eigenantrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch die andere Vertragspartei.

12.2. Kündigt der Anbieter den Vertrag aus wichtigem Grund oder tritt vom Vertrag zurück, so ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Anbieter die Kosten und Honorare zu erstatten, die nachweislich bis zum Zeitpunkt der Kündigung bzw. des Rücktritts angefallen sind.

12.3. Das Recht Schadensersatz zu verlangen, wird durch eine Kündigung oder einen Rücktritt nicht ausgeschlossen.



13. Erfüllungsort, Rechtswahl und Gerichtsstand

13.1. Sofern sich aus dem Auftrag nichts anderes ergibt, ist der Sitz des Anbieters Erfüllungsort.

13.2. Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller inter- und supranationalen Regelungen, insbesondere des UN-Kaufrechts (»CISG«).

13.3. Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten die zuständigen Gerichte in Frankfurt am Main. Der Anbieter ist jedoch auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort oder am Sitz des Auftraggebers zu erheben.



14. Sonstige Bestimmungen

14.1. Die nach diesen AGB erforderliche Schriftform ist auch durch Übermittlung per E-Mail gewahrt.

14.2. Als Werktage nach diesen AGB gelten die Kalenderwochentage Montag bis Freitag, sofern sie keine Feiertage sind.

14.3. Der Anbieter ist berechtigt, die von ihr auf zu erbringenden Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte (Subunternehmer) zu erbringen. Soweit der Anbieter Subunternehmer einsetzt, bleibt der Anbieter gleichwohl allein für die Vertragserfüllung verantwortlich; Der Anbieter haftet für Handlungen der Subunternehmer wie für eigene Handlungen.

14.4. Der Auftraggeber nimmt davon Kenntnis, dass der Anbieter Daten aus dem Vertragsverhältnis nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz zum Zwecke der Datenverarbeitung speichert und der Anbieter sich das Recht vorbehält, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten zu übermitteln.

14.5. Sollten einzelne Bestimmungen oder Teile dieser AGB unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und Teile dadurch nicht berührt. Soweit der Vertrag oder diese AGB Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragsparteien nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser AGB vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.